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VG Cottbus, 15.11.2006 - 1 K 1100/00 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Cottbus, 14.03.2012 - 1 K 28/09 Zwar verlangt § 444 ZPO, wonach die Behauptungen des Gegners über die Beschaffenheit oder den Inhalt der Urkunde unter den dort bezeichneten Voraussetzungen als bewiesen angesehen werden können, eine vorsätzliche Beweisvereitelung, für die vorliegend nicht ansatzweise etwas ersichtlich ist; der Vorschrift ist jedoch auch ein allgemeiner Rechtsgedanke zu entnehmen, der es dem Richter ermöglicht, zu Gunsten der beweisbelasteten Partei die Tatsache zu würdigen, dass eine Behörde Umschläge, mit denen erkennbar rechtserhebliche Schriftstücke übersandt worden sind, nicht zu den Akten nimmt und damit den Gegner in Beweisnot bringt (so bereits Urt. der Kammer vom 15. November 2006 - 1 K 1100/00 - juris Rn. 77;… Nds. Finanzgericht, Urt. v. 26. November 2002 - 6 K 812/01 - juris;… a. A. Hessisches FG, Urt. v. 23. Oktober 1984 - 10 K 106/84 - juris ).